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Verkehrsministerkonferenz in Lindau: Reform beim Führerschein, neue Formel beim Ticketpreis

27.03.2026


Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz in Lindau am Bodensee auf zwei zentrale Weichenstellungen geeinigt: Eine umfassende Reform des Führerscheinerwerbs und ein neues, automatisiertes Preissystem für das Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr. Beides zielt auf mehr Planbarkeit und geringere Einstiegshürden – sowohl für Fahrschülerinnen und Fahrschüler als auch für Pendler und den öffentlichen Verkehr insgesamt. Gleichzeitig fordern die Länder vom Bund zusätzliche Mittel, um das bestehende Angebot von Bussen und Bahnen im Regionalverkehr zu sichern.

Für das bundesweit gültige Deutschlandticket, das seit Jahresbeginn 63 Euro im Monat kostet, soll der Preis ab dem kommenden Jahr nicht mehr politisch ausgehandelt, sondern über einen Indexmechanismus bestimmt werden. Der genaue Ticketpreis für 2027 soll nach dem Beschluss der Ministerrunde spätestens Ende September feststehen. Grundlage ist ein Kostenindex, der Personal-, Energie- und allgemeine Kosten abbildet. Ab 2028 soll zudem ein Dämpfungsfaktor greifen, der steigende Verkaufszahlen berücksichtigt und mögliche Preissprünge abfedern könnte. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter, Vorsitzender der Konferenz, dämpfte Befürchtungen deutlich zweistelliger Aufschläge und verwies darauf, der Preis werde attraktiv bleiben.

Parallel stützt die Konferenz die von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder angestoßene Reform des Führerscheins. Ziel ist ein stärker digitalisiertes, bürokratiearmes und am Ende günstigeres System, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Angesichts zuletzt rückläufiger Anmeldezahlen in den Fahrschulen sehen die Länder besonderen Zeitdruck: Viele potenzielle Fahrschüler warten in der Hoffnung auf sinkende Kosten ab. Schnieder strebt an, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen und die Neuregelung zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.

Kernpunkte der geplanten Novelle sind eine deutliche Reduzierung der vorgeschriebenen Sonderfahrten – von derzeit zwölf auf mindestens drei –, mehr digitale und flexible Lernformen von Präsenzunterricht bis Online-Modulen sowie ein um rund 30 Prozent verkürzter Fragenkatalog für die Theorieprüfung. Die konkrete Ausgestaltung der Fahrten soll im Ermessen der Fahrschulen liegen. Zusätzlich soll eine sogenannte Laienausbildung über eine Experimentierklausel erprobt werden, bei der Fahrschüler begleitet mit erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern unterwegs sind. Beim Thema Sicherheit für Bahnpersonal verzichteten die Ministerinnen und Minister dagegen auf eine zentrale Forderung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft: Eine generelle Doppelbesetzung mit Zugbegleiterinnen und -begleitern wird vorerst nicht kommen.